Der Lehrgang für Wiederlader und Schwarzpulverschützen umfasst 3 Tage (Sa/So) theoretischen und praktischen Unterricht im Wiederladen von Patronenhülsen und in der Bedienung sowie dem Laden von Schwarzpulverwaffen.

Ein weiterer Abend in der Woche ist vorgesehen für praktische Übungen auf dem Schießstand.

 

Am Ende der darauf folgenden Woche erfolgen praktische und theoretische Prüfung durch die zuständige Behörde.

 

Ich habe im Gegensatz zu den gesetzlichen Anforderungen einen größeren Zeitrahmen für die Ausbildung vorgesehen, um Euch eine solide Basis für die Tätigkeit als Wiederlader mit auf den Weg zu geben. 

Außerdem habe ich die Gruppengröße auf maximal 10 Teilnehmer beschränkt, um im praktischen Teil intensiv arbeiten zu können

 

Die Ausbildung kann bei geeigneter Gruppengröße auf jedem Schießstand stattfinden.

 

Die Lehrgangsgebühr beträgt 260€/Teilnehmer und umfasst alle anfallenden Kosten für Lehrgang, Skript, Verbrauchsmaterial und Prüfung.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach §27 SprengG

  • Die Zuverlässigkeit im Sinne des SprengG muss gegeben sein. Die dafür notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen. Sie muss rechtzeitig (mind. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn) beantragt werden.
  • Die Fachkunde ist durch den Besuch eines staatlich anerkannten Lehrganges mit anschließender Prüfung durch die Behörde nachzuweisen.
  • Mindestalter 21 Jahre.
  • körperliche Tauglichkeit (prüft die Behörde).
  • Vorlage eines Bedürfnisses durch gültigen Jahresjagdschein oder Bescheinigung eines Schützenvereines.